Aufwand - Aufwände im betrieblichen Rechnungswesen
Der Begriff Aufwand kommt aus dem betrieblichen Rechnungswesen, mit dem der in Geld bewertete Verbrauch an Gütern und Dienstleistungen in einem Unternehmen bezeichnet wird.
Zum Aufwand zählen u.a. der Verbrauch an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Mieten, Löhne und Gehälter, Abschreibungen, Steuer- und Zinszahlungen sowie Versicherungsprämien.
Aufwendunsgsarten im betrieblichen Rechnungswesen
In der betrieblichen Kostenrechnung wird nur der betriebsbedingte Aufwand erfasst, der sich innerhalb eines Geschäftsjahres aus dem normalen Betriebsablauf, d. h. bei der Erstellung von Gütern und Leistungen ergibt. Der betriebsbedingte Aufwand (auch Zweckaufwand genannt) ist identisch mit den Grundkosten. Er muss unterschieden werden vom neutralen Aufwand, der nicht in die betriebliche Kostenrechnung eingeht, sondern gesondert verbucht wird. Dieser umfasst den betriebsfremden Aufwand (z. B. Spenden für karitative Zwecke), den außergewöhnlichen Aufwand (z. B. Feuerschäden), den periodenfremden Aufwand (z.B. Steuernachzahlungen für vorangegangene Geschäftsjahre) und den bewertungsbedingten Aufwand, bei dem ein Aufwand (z. B. Abschreibungen) in der Bilanz höher bewertet wird als in der betrieblichen Kostenrechnung.