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Aufwand - Aufwände im betrieblichen Rechnungswesen

Der Begriff Aufwand kommt aus dem betrieblichen Rechnungswesen, mit dem der in Geld bewertete Verbrauch an Gütern und Dienstleistungen in einem Unterneh­men bezeichnet wird.

Zum Aufwand zählen u.a. der Verbrauch an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Mieten, Löh­ne und Gehälter, Abschreibungen, Steu­er- und Zinszahlungen sowie Versiche­rungsprämien.

Aufwendunsgsarten im betrieblichen Rechnungswesen

In der betrieblichen Kostenrechnung wird nur der betriebs­bedingte Aufwand erfasst, der sich innerhalb eines Geschäftsjahres aus dem normalen Betriebsablauf, d. h. bei der Erstellung von Gütern und Leistun­gen ergibt. Der betriebsbedingte Auf­wand (auch Zweckaufwand genannt) ist identisch mit den Grundkosten. Er muss unterschieden werden vom neutralen Aufwand, der nicht in die betriebliche Kostenrechnung eingeht, sondern ge­sondert verbucht wird. Dieser umfasst den betriebsfremden Aufwand (z. B. Spenden für karitative Zwecke), den außergewöhnlichen Aufwand (z. B. Feuerschäden), den periodenfremden Aufwand (z.B. Steuernachzahlungen für vorangegangene Geschäftsjahre) und den bewertungsbedingten Auf­wand, bei dem ein Aufwand (z. B. Ab­schreibungen) in der Bilanz höher be­wertet wird als in der betrieblichen Kos­tenrechnung.

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