Banken
Banken (Kreditinstitute) sind nach der Definition des Kreditwesengesetzes (KWG) alle Unternehmen, die mit staatlicher Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben und deren Geschäftsumfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Dabei wird unterschieden zwischen Universalbanken, die alle Arten von Bankgeschäften wahrnehmen (z. B. Großbanken, Sparkassen) und Spezialbanken, die sich auf einzelne Geschäftssparten spezialisiert haben (z. B. Bausparkassen, Hypothekenbanken). In Deutschland haben die Banken die Erlaubnis folgende Bankgeschäfte zu tätigen:
Geschäftsart | Beschreibung | Beispiel |
Girogeschäft | Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs | Bezahlung von Rechnungen mit Überweisungsträger |
Einlagengeschäft | Annahme und Anlage fremder Gelder | Geld auf ein Tagesgeldkonto anlegen |
Kreditgeschäft | Gewährung von Darlehen | Kredit für größere Investitionen (Auto, Haus etc.) |
Revolvinggeschäft | Erwerb von Darlehensforderungen vor der Fälligkeit | Handeln mit fälligen Forderungen (Kredite) |
Garantiegeschäft | Übernahme von Garantien und Bürgschaften | Hauskauf |
Effektengeschäft | An- und Verkauf von Wertpapieren | Aktien handeln |
Emissionsgeschäft | Platzierung von Wertpapieren | Unternehmen, die an die Börse gehen |
Depotgeschäft | Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren | Verwaltung von Aktienkonten |
Investmentgeschäft | Errichtung und Verwaltung von Investmentfonds | Bereitstellung von Geldern für Großprojekte |
Geldkartengeschäft | Ausgabe von Geldkarten zu Zahlungszwecken | EC-Karte |
Netzgeldgeschäft | Internet-Banking | Bezahlung von Rechnungen mit Online-Banking |