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Banken

Banken (Kreditinstitute)

sind nach der Definition des Kreditwesengesetzes (KWG) alle Unternehmen, die mit staat­licher Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben und deren Ge­schäftsumfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfor­dert.

Dabei wird unterschieden zwi­schen Universalbanken, die alle Arten von Bankgeschäften wahrnehmen (z. B. Großbanken, Sparkassen) und Spezial­banken, die sich auf einzelne Ge­schäftssparten spezialisiert haben (z. B. Bausparkassen, Hypothekenbanken). In Deutschland haben die Banken die Erlaubnis folgende Bankgeschäfte zu tätigen:

GeschäftsartBeschreibungBeispiel
GirogeschäftDurchführung des bargeldlosen ZahlungsverkehrsBezahlung von Rechnungen mit Überweisungsträger
EinlagengeschäftAnnahme und Anlage fremder GelderGeld auf ein Tagesgeldkonto anlegen
KreditgeschäftGewährung von DarlehenKredit für größere Investitionen (Auto, Haus etc.)
RevolvinggeschäftErwerb von Darlehensforderungen vor der FälligkeitHandeln mit fälligen Forderungen (Kredite)
GarantiegeschäftÜbernahme von Garantien und BürgschaftenHauskauf
EffektengeschäftAn- und Verkauf von WertpapierenAktien handeln
EmissionsgeschäftPlatzierung von WertpapierenUnternehmen, die an die Börse gehen
DepotgeschäftVerwahrung und Verwaltung von WertpapierenVerwaltung von Aktienkonten
InvestmentgeschäftErrichtung und Verwaltung von InvestmentfondsBereitstellung von Geldern für Großprojekte
GeldkartengeschäftAusgabe von Geldkarten zu ZahlungszweckenEC-Karte
NetzgeldgeschäftInternet-BankingBezahlung von Rechnungen mit Online-Banking

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