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Banken

Banken (Kreditinstitute) sind nach der Definition des Kreditwesengesetzes (KWG) alle Unternehmen, die mit staat­licher Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben und deren Ge­schäftsumfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfor­dert.

Dabei wird unterschieden zwi­schen Universalbanken, die alle Arten von Bankgeschäften wahrnehmen (z. B. Großbanken, Sparkassen) und Spezial­banken, die sich auf einzelne Ge­schäftssparten spezialisiert haben (z. B. Bausparkassen, Hypothekenbanken). In Deutschland haben die Banken die Erlaubnis folgende Bankgeschäfte zu tätigen:

Geschäftsart Beschreibung Beispiel
Girogeschäft Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs Bezahlung von Rechnungen mit Überweisungsträger
Einlagengeschäft Annahme und Anlage fremder Gelder Geld auf ein Tagesgeldkonto anlegen
Kreditgeschäft Gewährung von Darlehen Kredit für größere Investitionen (Auto, Haus etc.)
Revolvinggeschäft Erwerb von Darlehensforderungen vor der Fälligkeit Handeln mit fälligen Forderungen (Kredite)
Garantiegeschäft Übernahme von Garantien und Bürgschaften Hauskauf
Effektengeschäft An- und Verkauf von Wertpapieren Aktien handeln
Emissionsgeschäft Platzierung von Wertpapieren Unternehmen, die an die Börse gehen
Depotgeschäft Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Verwaltung von Aktienkonten
Investmentgeschäft Errichtung und Verwaltung von Investmentfonds Bereitstellung von Geldern für Großprojekte
Geldkartengeschäft Ausgabe von Geldkarten zu Zahlungszwecken EC-Karte
Netzgeldgeschäft Internet-Banking Bezahlung von Rechnungen mit Online-Banking

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