Beamter
Ein Beamter ist jemand, der zu seinem Dienstherrn (Bund, Länder, Gemeinden, Körperschaften des öffentlichen Rechts) in einem besonderen, gesetzlich geregelten Dienst- und Treueverhältnis steht. Nach Vorbereitung und Probezeit werden Beamte in der Regel auf Lebenszeit ernannt. Sie erhalten spezifische staatliche Versorgungsleistungen für den Ruhestand (Pension) und Krankheitsfall (Beihilfe).
Beamte unterliegen einer besonderen Treuepflicht gegenüber ihrem Dienstherrn und besitzen kein Streikrecht.