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Beamter

Ein Beamter ist jemand, der zu seinem Dienstherrn (Bund, Länder, Gemein­den, Körperschaften des öffentlichen Rechts) in einem besonderen, gesetz­lich geregelten Dienst- und Treuever­hältnis steht. Nach Vorbereitung und Probezeit werden Beamte in der Regel auf Lebenszeit ernannt. Sie erhalten spezifische staatliche Versorgungsleis­tungen für den Ruhestand (Pension) und Krankheitsfall (Beihilfe).

Beamte unterliegen einer besonderen Treue­pflicht gegenüber ihrem Dienstherrn und besitzen kein Streikrecht.

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