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Bezugsrechtskurs

Der Bezugsrechtskurs ist der Kurs für den Erwerb eines Bezugsrechts während des Bezugsrechtshandels an der Börse gezahlt werden muss. Die Höhe des Bezugsrechtskurses richtet sich i. d. R. nach dem Bezugsrechtswert, der wiederum abhängt vom Kurs der alten Aktie, dem Kurs der neuen Aktie und dem Bezugsverhältnis.

Der Bezugsrechtskurs wird an der Börse aber auch von Angebot und Nachfrage bestimmt. Das Bezugsrecht kann deshalb an der A-Börse mit einem anderen Kurs bewertet werden als an der B-Börse.

Nach Möglichkeit dürfte versucht werden, größere Kursabweichungen zu vermeiden. Das wird gelingen, wenn eine Bank den Bezugsrechtskurs an allen Börsen reguliert. Bei unzureichendem Angebot oder bei fehlender Nachfrage wird für das Bezugsrecht kein Kurs notiert.

Die Bezugsrechtsparität wird aufgrund des Aktienkurses am l. Tag des Bezugsrechtshandels berechnet.

Sind die neuen Aktien nicht mit demselben Gewinnanspruch wie die alten Aktien ausgestattet, ist bei der Ermittlung des rechnerischen Wertes des Bezugsrechts vom Kurs der alten Aktien zuerst die letzte Gewinnausschüttung (Dividende bzw. Dividende + Bonus) ganz oder anteilig abzuziehen.

Bezugsrechtskurs - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Bezugsrechtskurs sind folgende Aspekte in Erinnerung zu behalten:

  • Der Bezugsrechtskurs ist der Kurs für den Erwerb eines Bezugsrechts während des Bezugsrechtshandels an der Börse gezahlt werden muss.
  • Die Höhe des Bezugsrechtskurses richtet sich in der Regel nach dem Bezugsrechtswert (Alter Kurs, Neuer Kurs und Bezugsverhältnis).
  • Der Bezugsrechtskurs wird an der Börse aber auch von Angebot und Nachfrage bestimmt.

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