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Reallast

Die Reallast beschreibt die Belastung eines Grundstücks, bei der der Berechtigte Anspruch auf wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück hat. Kann bestehen in Renten von Geld und Naturalien, in Diensten, Verpflichtungen usw. Hauptsächlich als Rentenreallast, die auf regelmäßig wiederkehrende Geldleistungen (Grundrente) gerichtet ist. Eine Eintragung im Grundbuch ist erforderlich.

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