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Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist ein prozessuales Mittel zur Verwirklichung eines Rechts (im engeren Sinne eine Berufung, Revision, Beschwerde). Der Rechtsbehelf kann sich gegen gerichtliche Entscheidungen richten, bevor diese rechtskräftig sind.

Ein Rechtsbehelf hemmt den Eintritt der formellen Rechtskraft. Sonstige Rechtsbehelfe sind zum Beispiel: eine Klage, Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (wegen Fristversäumung), Wiederaufnahme des Verfahrens (bei rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren), Widerspruch gegen Verwaltungsakte von Verwaltungsbehörden, in der Zwangsvollstreckung die Erinnerung des Schuldners gegen das Verfahren der Vollstreckungsorgane, Drittwiderspruchsklage.

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