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Sachauskehrung

Im Rahmen der Kapitalanlage eines bestimmten Anlegers oder eines Anlegerkreises in Spezialfonds hat der Anleger bzw. die Anlegergemeinschaft das Recht, unter Rückgabe sämtlicher Anteilscheine an die KAG zu fordern, dass ihm bzw. ihr zur gesamten Hand die Vermögenswerte des Sondervermögens ausgehändigt werden.

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