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Aktie

Die Aktie ist ein Anteils- oder Teilhaberpapier. Sie verbrieft das Anteilsrecht wirtschaftliches Mitei­gentum - an der AG.

Der Inhaber bzw. Eigentümer der Aktie, der Aktionär, ist nicht Gläubiger der Unternehmung, son­dern an dieser mitgliedschaftlich beteiligt.

Als Teilhaber hat er bestimmte Rechte: Stimmrecht in der HV, Bezugsrecht bei Ausgabe junger Aktien u. a. m. (Aktio­närsrechte) sowie Pflichten, vor allem die Pflicht zur Leistung der Einlage (Aktio­närspflichten).

Zwar besteht kein An­spruch des Aktionärs auf Gewinnaus­schüttung, erfolgt jedoch eine Ausschüt­tung, verbrieft die Aktie einen Anspruch auf anteilsmäßige Dividende. Der Aktio­när hat durch seinen Aktienbesitz be­stimmte Auskunfts- und Informations­rechte sowie bei Liquidation der AG Anspruch auf Anteil am Liquidationserlös.

Aktien sind unteilbar. In einigen Ländern, vor allem USA, gibt es auch nennwertlose Aktien. Im ersteren Fall wird das Aktienkapital durch eine bestimmte Anzahl von Aktien dargestellt und nicht, wie im letzteren, durch einen bestimmten Nennbetrag.

Der Nennwert der Aktie ist eine rechnerische Größe, welche die Höhe des Anteils am Grundkapital und damit am bilanziellen Gesamtvermögen der AG dar­stellt.

Aktie - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Aktie sind folgende Aspekte in Erinnerung zu behalten:

  • Eine Aktie ist ein Anteils- oder Teilhaberpapier.
  • Der Teilhaber einer Aktie hat bestimmte Rechte: Stimmrecht und Bezugsrecht.
  • Der Teilhaber einer Aktie hat keinen An­spruch auf eine Gewinnaus­schüttung.

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