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Aufgabemakler

Der Aufgabenmakler ist ein Börsenmakler (Kursmakler und freie Makler), denen vom Börsenvorstand die Berechtigung erteilt worden ist, Geschäfte mit späterer Bekanntgabe der Adresse abzuschließen (Aufgabegeschäfte).

Wird die Aufgabe zu einem anderen Kurs als dem zunächst abgeschlossenen erteilt, wird der Unterschiedsbetrag dem Makler zugerechnet. Gelingt es dem Makler nicht, einen geeigneten Geschäftspartner zu finden, muss er selbst eintreten, indem er die Bank, mit der er in Geschäftsverbindung steht, als Adresse benennt.

Makler, die als Aufgabemakler tätig sind, müssen im Auftrag dem Börsenvorstand zusätzliche Sicherheit stellen.

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