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Deckungsdarlehen

Realkreditinstitute verkaufen Pfandbriefe an private Sparer u. a. Käufer. Zur gesetzlich vorgeschriebenen Absicherung (Deckung) dieser Wertpapiere dienen Hypothekenkredite als Deckungsdarlehen. Diese Deckungsdarlehen dürfen nur im Rahmen der Beleihungsgrenze ausgegeben werden. Ihr Gesamtbetrag muss jederzeit mindestens so hoch und von gleichem Zinsertrag sein wie der Gesamtertrag der verkauften Pfandbriefe (Kongruenz-, Deckungs- oder Gleichgewichtsprinzip). Für die verkauften Kommunalobligationen dienen zur Deckung Kommunalkredite, dass heißt Forderungen gegen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Post, Bahn, Bundesländer, Gemeinden oder Gemeindeverbände).

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