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Freiwillige Publizität

Viele Unternehmen, insbesondere größere Aktiengesellschaften, veröffentlichen über die Vorschriften des PublG hinaus weitere Daten ihrer Unternehmung.

So werden z.B. viertel- oder halbjährlich Zwischenberichte herausgegeben, Aktionärsbriefe versandt, Meldungen über besondere Ereignisse der Presse mitgeteilt usw.

Mit diesen Maßnahmen wird versucht, das Standing der Unternehmung in der Öffentlichkeit zu verbessern, Aktionärspflege zu betreiben und marketingpolitische Ziele, insbesondere Werbung, zu realisieren.

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