Genussscheine
Genussscheine
sind Wertpapiere, deren Verzinsung in einer Beteiligung am Unternehmensgewinn besteht. Im Gegensatz zu Aktien gewähren Genussscheine kein Mitgliedschaftsrecht an einer Aktiengesellschaft (z.B. das Stimmrecht in der Hauptversammlung), sondern nur Gläubigerrechte.