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Goldene Bankregel

Die Goldene Bankregel ist ein Grundsatz zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit von Kreditinstituten, der besagt, dass die von der Bank gewährten Kredite in ihrem Umfang und in ihrer Fälligkeit durch entsprechende der Bank zur Verfügung gestellte Einlagen gedeckt sein sollten.

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