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Investmentsparplan

Der Sparer schließt einen Investmentsparplan über eine bestimmte Sparsumme ab und verpflichtet sich zu regelmäßigen Zahlungen an die Investmentgesellschaft, die die Beträge in Anteilen oder Bruchteilen davon anlegt.

Auf diese Weise kommt der Sparer zu einem günstigen Durchschnittseinstandspreis, da bei hohem Preis relativ weniger Anteile erworben werden und umgekehrt.

Die Sparpläne ausländischer Gesellschaften arbeiten vielfach mit Vorabzug von Spesen, d. h., die Kosten für den gesamten Sparplan werden überwiegend im 1. Jahr der Laufzeit belastet, so dass nur etwa die Hälfte der Monatsraten in Anteilen angelegt werden kann.

Bei den Sparplänen der deutschen Investmentgesellschaften werden die Kosten meist gleichmäßig auf die gesamte Laufzeit des Sparplans verteilt. Dies hat für den Sparer den Vorteil, dass von Anfang an gleich hohe Beträge in die Substanz gehen und bei Nichterfüllung des Sparvertrages die Kostenbelastung nicht progressiv wirken kann.

Investmentsparpläne können mit einer Risikolebensversicherung gekoppelt werden.

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