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Kapitalschutzbetrag

Der Kapitalschutzbetrag ist ein festgelegter, am Fälligkeitstag mindestens zahlbarer Auszahlungsbetrag, der dem für den Erwerb des Kapitalschutzzertifikates bei dessen Emission eingesetzten Kapitalbetrag (ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen und anderen Gebühren) entspricht. Kapitalschutzbetrag entspricht in der Regel dem Nominalwert, Nennwert oder auch Nennbetrag.

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