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Pensionsgeschäfte

Wertpapiere können in Pension gegeben

werden, indem sie an einen Abnehmer mit der Abmachung verkauft werden, sie nach einer bestimmten Frist zurückkaufen zu können.

Zwischenzeitlich anfallende Erträge stehen dem Käufer zu. Von unechten Pensionsgeschäften spricht man, wenn der Pensionsnehmer die Wertpapiere zwar zurückkaufen kann, es allerdings aufgrund der Vertragsbedingungen nicht muss.

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