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Tratte

Eine Tratte ist ein gezogener, aber noch nicht akzeptierter Wechsel, bei dem der Wechselaussteller (Trassant) einen Wechselschuldner (Trassat) anweist, zu einem festgelegten Termin den Wechselbetrag an den durch die Wechselurkunde als berechtigt Ausgewiesenen zu zahlen.

Erst wenn der Wechselschuldner den Wechsel durch Unterschrift akzeptiert hat, tritt zur Zahlungsanweisung der Tratte auch die Zahlungsverpflichtung des Wechselschuldners hinzu. Ein akzeptierter Wechsel heißt Akzept.

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